Die Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes kümmerten sich bei diesem Dienst um die Unterkunft und um das dazugehörige Gelände. Neben Arbeiten in der Unterkunft war das Hauptaugenmerkt auf die Außenbereiche gerichtet.
Besonders wichtig war es die Hecken und Sträucher, die fast das gesamte Gelände umfassen, zurück zu schneiden. Denn Hecken dürfen nur bis Ende Februar geschnitten werden.
Das Verbot, Pflanzen zu roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden, geht aus Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor und soll dazu dienen, die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen.