Informationen für Arbeitgebende
Das THW muss sich nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können, wenn es heißt: Einsatz! Denn die THW-Kräfte können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie ihr Arbeitgeber es zulässt. Unglücke warten nicht auf den Feierabend.
Helferinnen und Helfer brauchen selbstverständlich Unterstützung, um ihre Aufgabe gut zu machen. Das THW erhält diese von verschiedenen Seiten, um im Notfall die bestmögliche technische Hilfe leisten zu können. An aller erster Stelle stehen natürlich die Familien und Freunde, die unseren Einsatzkräften den Rücken freihalten, in dem sie im Einsatzfall zurückstecken. Damit ermöglichen Sie erst das Prinzip Ehrenamt. Auch die Arbeitgeber der THW-Kräfte gehören zu den großen Förderern des THW, in dem sie ihre Mitarbeiter zum Dienst im THW freistellen.
Kontakt für Arbeitgebende
Sie haben ein konkretes Anliegen oder wollen allgemeine Informationen zur Unterstützung des THW als Arbeitgeber? Nehmen Sie gerne Kontakt über nachstehendes Kontaktformular auf - wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
Rahmenbedingungen
Gemäß dem Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz), sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet ihre Angestellten für Einsätze des THW freizustellen. Das Arbeitsentgelt muss in diesem Fall weiter gezahlt werden, wird dem Arbeitgeber jedoch auf Antrag selbstverständlich erstattet. Auch Selbstständige können sich ihren Verdienstausfall durch Einsätze erstatten lassen (THW-Gesetz § 3 Ausgleichsansprüche und soziale Sicherung).
Auch wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung für Einsätze besteht, versucht das THW natürlich das Ehrenamt auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Helferinnen und Helfer verträglich zu gestalten. Wenn durch Termindruck, hohen Krankenstand oder die Urlaubszeit Beschäftigte im Unternehmen nicht abkömmlich sind, wird das THW in der Regel nicht auf einer Freistellung bestehen, sofern es anderen Möglichkeiten gibt.
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen das ehrenamtliche Engagement ihrer Beschäftigten jedoch explizit. Dies geschieht nicht nur in Form von unkomplizierten Freistellungen für Einsätze oder Lehrgänge, sondern oft auch durch organisatorische Maßnahmen. So gibt es zum Beispiel große Unternehmen, die Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuz oder des THW Parkplätze näher am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, damit diese im Einsatzfall schneller aufbrechen können.