Teaserbild

Große Katastrophenschutzübung der Stadt Fürth

Mehr als vier Stunden waren über 600 Einsatzkräfte aller Fürther Hilfsorganisationen von Feuerwehr, BRK und THW bei der großen Katastrophenschutzübung im Einsatz. Eine Übung in der Größenordnung muss laut Bayerischem Katastrophenschutzgesetz alle sechs Jahre durchgeführt werden. Die Großübung konzentrierte sich auf zwei Störfallbetriebe im Fürther Hafen, die Firma BayWa AG und die Firma Unitank.

Beim Beladevorgang mehrerer LKW mit Düngemitteln sowie Brandkalk geriet eines der Fahrzeuge auf dem Gelände der Fa. BayWa in Brand. Die Löschversuche des Fahrers mit Wasser führten zu einer starken Wärmeentwicklung des Calciumoxids und freiwerden von nitrosen Gasen. Daraufhin löste ein Mitarbeiter den Handdruckmelder am Pflanzenschutzmittellager aus und alarmierte somit kurz nach 10 Uhr die Berufsfeuerwehr Fürth.

Der durch einen Kurzschluss ausgelöste Brand weitete sich mittlerweile in dem PSM-Lager aus. Wegen der starken Rauchentwicklung im Hafengebiet gingen bereits zahlreiche Anrufe in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr ein. Nach Rückmeldung der BF wurde Vollalarm nach „Notfallplan BayWa“ ausgelöst bei dem sämtliche Feuerwehren in Fürth sowie das Technische Hilfswerk alarmiert werden.
Gegen 11:30 Uhr wurde die Evakuierung des Hafenbereiches angeordnet, der laufende Abfüllvorgang mit Benzin musste daher sofort unterbrochen werden. Dabei wurde ein Ventil nicht richtig geschlossen und es traten Dämpfe der brennbaren Flüssigkeit aus die durch eine unbekannte Ursache entzündet wurden. Durch die gewaltige Explosion geriet ein Tankschiff sowie die Abfüllanlage in Vollbrand, die Fa. Salzgitter, DHL und Unitank wurden schwer beschädigt. Eingestürzte Bauteile waren auf dem Gelände verstreut und es entwickelten sich mehrere Entstehungsbrände. Dazu gab es mehrere Verletzte und eingeklemmte Personen durch herumfliegende Trümmer.

Das Fürther THW wurde schon recht frühzeitig in die angenommen Katastrophe eingebunden. Bereits eine halbe Stunde nach Einsatzbeginn wurde das Bergeräumgerät der Fachgruppe Räumen (Fg R) mit Fahrer unter Atemschutz und eine Bergungsgruppe angefordert. Der Radlader musste auch gleich versperrte Zugänge für die Rettungs- und Löscharbeiten frei räumen und gelagertes Material aus dem Gefahrenbereich bringen.

Die Fachgruppe Infrastruktur (Fg I) wurde mit kontaminiertem Abwasser im Hauptkanal konfrontiert. Das Abwasser mussten die Einsatzkräfte der Fg I mit der neuen Chiemsee EX-Tauchmotorpumpe in einen Auffangbehälter pumpen und sichern. Zusätzlich wurden noch mehrere Absperrblasen im Kanalnetz installiert Im weiteren Verlauf des Einsatzes wurde am Tankfeld 2 Benzingeruch festgestellt. Die Ursache war auch schnell gefunden, aus einem der Tankkesselwagen trat Kraftstoff aus. Die Fachgruppe Infrastruktur dichtete hier mit Hilfe von Tankdichtkissen die Leckage ab. Ebenfalls aus Gefahrenbereich musste einer der Hafenkräne gefahren werden. Ein Hindernis war jedoch, das der Kran stromlos war. Dazu mussten die Elektrofachkräfte aus der Fg I mit der 165 kVA Netzersatzanlage den Hafenkran mit Strom versorgen um ihn aus dem Gefahrenbereich bewegen zu können.

Die Bergungsgruppen kamen ebenfalls zum Einsatz. Bei der Lageerkundung wurden zwei Ladehelfer im Bereich des Außenlagers vorgefunden. Mit den hydraulischen Hebewerkzeugen wurden die Verletzten geborgen und an den Rettungsdienst übergeben. Die THW-Einsatzkräfte bekamen von einem Lagermitarbeiter die Information, dass zu einem der Kranführer kein Kontakt mehr besteht. Ein Trupp erkundete daraufhin den Hafenkran und fand den verletzten Kranführer vor. Aus eigener Kraft konnte der Verletzte seinen 15 Meter hohen Arbeitsplatz nicht mehr verlassen. Zur Bergung kam deswegen das Höhenrettungsgerät mit Rollglis zum Einsatz um den verletzten Kranführer möglichst schonend bergen zu können.

[lw]


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.