Bereits ab drei Fahrzeugen kann laut der Straßenverkehrsordnung eine Kolonne gebildet werden. Damit diese erkennbar ist, muss jedes Fahrzeug im Verband gekennzeichnet sein. In unserem Fall durch die blaue Beflaggung auf der Fahrerseite und das blaue Rundumlicht.
Ein sogenannter geschlossener Verband ist auf der Straße rechtlich gesehen nur ein einzelnes Fahrzeug. Andere Fahrer:innen dürfen eine Kolonne deshalb nur komplett überholen und bei Ein- oder Ausfahrten nicht zwischen den Kolonnenfahrzeugen einscheren. Wenn das erste Auto der Kolonne über eine grüne Ampel fährt, können alle anderen Fahrzeuge folgen – sogar dann, wenn die Ampel rot wird.
Am Samstagmorgen starteten sieben THW-Fahrzeuge und ein Fahrzeug der DLRG Fürth h um 6:45 Uhr ihre Fahrt im geschlossenen Verband. Das Übernachtungsziel in Teublitz i. d. Oberpfalz sollte nur über Landstraßen erreicht werden. Dabei durfte bei der Routenplanung nur eine analoge Straßenkarte verwendet werden. Etwa alle zwei Stunden fand ein kurzer technischer Halt statt, um die Fahrzeuge kurz zu überprüfen und einen Fahrerwechsel durchzuführen. Gegen 17:30 Uhr erreichte der Verband dann die Unterkunft in Teublitz.
Sonntag ging die Fahrt über die Autobahn zurück in den Ortsverband. Auf der Autobahn müssen andere Aspekte als auf Land- und Bundesstraßen beachtet werden. Nach der Ankunft im Ortsverband wurden die Fahrzeuge wieder einsatzbereit gemacht. Insgesamt wurden an diesem Wochenende über 450 km zurückgelegt.