Diese Belehrung ist im THW vorgeschrieben, um als ehrenamtlicher Helfer die Berechtigung aufrechtzuerhalten, Fahrzeuge der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk fahren zu dürfen. Besprochene Inhalte waren dabei u. a. das Fahren mit Sonder- und Wegerechten, Unfallverhütung, Änderungen im aktuellen Verkehrsrecht, Fahrzeugpflege und Fahren im Verband.
Kraftfahrerbelehrung 2014
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