Fürth, 30.10.2022, von Michael Hielscher

MOT-Marsch 2022

Wo wollen die denn alle hin? Das ist doch ganz einfach: Das THW Fürth hat auch dieses Jahr wieder beim MOT-Marsch (motorisierten Marsch) die Fahrt in der Kolonne trainiert. Mit dabei waren auch wieder unsere Kameraden der DLRG Fürth mit einem Fahrzeug.

Mit elf Fahrzeugen - die meisten mit Anhänger - ging die Route dieses Jahr über den Fürther Landkreis südlich von Nürnberg vorbei in die Oberpfalz um abends dann in unserem Nachtquartier in Teublitz bei Schwandorf anzukommen. Am Sonntag ging es dann wieder zurück nach Fürth.

Das Fahren in der Kolonne muss besonders beübt werden. Im Einsatzfall können so Einsatzkräfte schnell und geschlossen zur Einsatzstelle verlegen. Die hierbei einzuhaltenden Regeln für die Teilnehmer erfordern besondere Rücksicht im Verkehr. So dürfen zum Beispiel auch rote Ampeln durch Verbandsteilnehmer überfahren werden.

Hohe Anforderungen kommen somit auf die THW-Kraftfahrer zu, die auf die vorgeschriebenen Abstände nach §27 der StVO achten müssen, damit die Kolonne auch als geschlossener Verband bestehen bleibt. Hierbei üben die THW-Einsatzkräfte z. B. auch, ihre Geschwindigkeit nicht nach dem Vordermann zu richten, sondern sich am Hintermann zu orientieren. Wird der Hintermann langsamer, muss der Vordermann auch seine Geschwindigkeit reduzieren. Das führt sich dann bis an die Kolonnenspitze fort. Für das Führungsfahrzeug ist es nur sehr schwer ersichtlich ob der Verband geschlossen ist da der Abstand vom ersten bis zum letzten Fahrzeug, abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge, mehrere Kilometer betragen kann. Deshalb ist es auch zwingend notwendig über den BOS-Funk immer in Kontakt zu bleiben. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel das Schlussfahrzeug.

Auch für andere Verkehrsteilnehmer bringen Kolonnenfahrten immer wieder spezielle Herausforderung mit sich. Diese Kolonnen werden nach der StVO als geschlossene Verbände bezeichnet, welche mit einer Kennzeichnung (blaue Beflaggung sowie blaues Blinklicht) als ein Fahrzeug zu sehen sind. Aus diesem Grund ist es für zivile Verkehrsteilnehmer verboten, sich zwischen den Fahrzeugen der Kolonne einzureihen. Ein Überholen der Kolonne ist somit auf zweispurigen Straßen zu allermeist nicht möglich.

Bilder: Andrea Götz


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